Die in der Praxis auftretenden Probleme und rechtliche Fragestellungen können vielzählige Rechtsgebiete betreffen. Auch bei Fallgestaltungen die scheinbar nur einem Rechtsgebiet betreffen sind meist auch Auswirkungen in anderen Bereichen zu beachten.
So sind beispielsweise im Rahmen von Vertragsverhandlungen neben dem eigentlichen Rechtsgebiet des Vertrages unter anderem versicherungs-, vergabe-, steuer- oder auch gesellschaftsrechtliche sowie handelsrechtliche Kompetenz gefragt. Schon vor Vertragsschluss ist ferner die Problematik der Insolvenz des Vertragspartners zu erörtern und entsprechende Regelungen vorzusehen und der Vertragsgegenstand klar zu definieren. Unsere Kompetenz umfasst alle Facetten des Zivil-, Vertrags- und Wirtschaftsrecht, wie neben den vorgenannten Bereichen, das Kaufrecht, Bank- und Kreditrecht, Schadensrecht, Verkehrsrecht und vieles mehr.
Des Weiteren sorgen wir für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Forderung (Inkasso).